Informationen zur Alarmierung in BY

Wie werden die Feuerwehren in Bayern alarmiert?

Zuständig für die Alarmierung der Feuerwehr und auch des Rettungsdienstes sind die Leitstellen in Bayern (ILS = Integrierte Leitstelle). Diese können über die Notrufnummer 112 von der Bevölkerung erreicht werden.

Des weiteren gibt es auch automatisierte Möglichkeiten wie z.B. eine BMA (automatische Brandmeldeanlage), welche oft in größeren Objekten Pflicht ist. Diese Systeme leiten das Signal des ausgelösten Brand- oder Gefahrstoffmelders automatisch ohne menchlisches Einwirken an die zuständige ILS weiter. Anschließend muss der zuständige Disponent in der Leitstelle lediglich noch die korrekten Einheiten alarmieren. Eine weitere Form der automatischen Meldung sind eCalls in neuen PKW, die bei Aufprall oder manuellem betätigen durch die Insassen automatisch einen Kontakt zu Rettungskräften aufbauen, den GPS-Standort weiterleiten und bei Bedarf sofort an die zuständige ILS weitervermitteln können.

Wichtig: Die Integrierten Leitstellen sind nicht für die Alarmierung der Polizei zuständig, sie können Anfragen lediglich weiterleiten. Deshalb bei Bedarf bitte immer die 110 wählen.

 

Was sind Einsatzstichworte und welche Bedeutung bringen diese mit sich?

Die Alarmierung der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, Wasserwachten, Bergwachten, etc. ist klar im bayerischen Gesetz festgeschrieben. Diese kann im folgenden Link eingesehen werden: ABeK- Bayern

Die ABeK (Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern) unterscheidet hierbei zwischen 8 Kategorien der Stichwörter nach Art des Ereignisses. Die ABek Version von 2017 umfasst insgesamt 420 verschiedenste Stichwörter aus der der Disponent in der Leitstelle wählen kann. Anhand dieser Stichworte wissen die alarmierten Kräfte direkt mit welcher Gefahr