ALLGEMEIN:
Durch das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) im Jahre 1985 festgesetzt, regelt die gesetzliche Bestimmung eine klare Abgrenzung zwischen der Vereinstätigkeit und der „gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr“.
Der Verein dient grundsätzlich der Förderung des örtlichen Brandschutzes auf freiwilliger Basis. Eine Mitgliedschaft ist somit vollkommen unabhängig von einer möglichen, aktiven Einsatzmitwirkung jedes Einzelnen. Mitgliedsbeiträge und Spenden durch Privatleute sowie lokal ansässige Unternehmen tragen zur allgemeinen Finanzierung der Freiwilligen Feuerwehr Eching bei.
MITGLIEDER:
Die Feuerwehr Eching besteht Stand 01. Januar 2019 aus:
- 92 aktiven Feuerwehrmitgliedern
- 49 passiven Mitgliedern
- 54 fördernden Mitgliedern
- 7 Ehrenmitgliedern
AKTIVE FEUERWEHR:
Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die durch Ihre Mitarbeit von sämtlichen Mitgliedsbeiträgen befreit sind, und sich im Rahmen Ihrer Einsatzstätigkeit auch im Einsatzfalle vom Arbeitsplatz entfernen dürfen, sind für die Abwicklung sämtlicher Einsätze und Durchführung der jeweiligen Ausbildungen in den nachfolgenden Bereichen tätig:
- Technische Hilfeleistung (THL)
- Brandbekämpfung
- Sicherheitswachen, z.B. bei Veranstaltungen (Bürgerhaus, Brass Wiesn)
- Ausbildung für Atemschutzträger
- Ausbildung für Maschinisten und Fahrzeugkunde
- Ausbildung für Funkteam
- modulare Truppausbildung
- Ausbildung für Leistungsprüfungen
- Ausbildung zur Brandbekämpfung
DER FEUERWEHRVEREIN:
Der Verein der Freiwilligen Feuerwehr Eching übernimmt die Planung und Durchführung verschiedenster Veranstaltungen. Immer gern gesehen auf den Festen und Ausflügen sind selbstverständlich alle Familienangehörigen der aktiven Kameraden, Ehrenmitgliedern, passiven und fördernden Mitgliedern. Zu den gesellschaftlichen Ereignissen des Feuerwehrvereins gehören unter anderem:
- Jahreshauptversammlung (in den Wintermonaten)
- Starkbierfest
- Kaffeekränzchen für die Feuerwehrdamen
- Jubiläumsfeste
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Grillfest für Mitglieder, Ehrenmitglieder und Angehörige
- Fahnenabordnungen, z.B. bei Beerdigungen
- Weinfest
- Weihnachtsfeier