DER FACHBEREICH:
Als Atemschutzträger (kurz AGT) werden alle die Personen einer Feuerwehr bezeichnet, die aus medizinischer und ausbildungstechnischer Sicht die Befähigung haben, Atemschutzgeräte bei der Brandbekämpfung zu tragen. Die dabei zum Einsatz kommenden Gerätschaften sollten unter anderem verhindern, dass beim Brandeinsatz giftige Dämpfe eingeatmet und in Umgebungen ohne Sauerstoff gearbeitet werden kann.
Zum Tragen von Atemschutzgeräten bei Einsätzen ist die von der Berufsgenossenschaft in Deutschland geforderte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (nach G26 / 3 – Träger von Atemschutzgeräten für Arbeit und Rettung) unbedingt erforderlich. Diese Voruntersuchung wird in Abhängigkeit des Gewichts des Gerätes und dem jeweiligen Atemwiderstand in drei Gruppen unterteilt:
1. GRUPPE | unter 5 kg mit geringem Atemwiderstand (Geräte mit Atemluftversorgung von außen über Schlauch) |
2. GRUPPE | unter 5 kg mit erhöhtem Atemwiderstand (Filtergeräte) |
3. GRUPPE | über 5 kg mit erhöhtem Atemwiderstand (Pressluftatmen, Regenerationsgeräte) |
Nur wer die Ausbildung zum Tragen von Pressluftsatemgeräten und die dazu gehörigen Leistungstests regelmäßig erfolgreich absolviert ist berechtigt, bei Gefahrstoffunfällen oder Bränden unter Atemschutz zu arbeiten. Erfüllt der Feuerwehrmann eine der nachfolgenden Bedingungen im Rahmen der (drei-) jährlichen Überprüfung nicht, darf er im Einsatzfalle in seiner Funktion als Atemschutzgeräteträger nicht eingesetzt werden.
Zu diesen jährlichen Pflichtübungen zählen:
- Absolvierung der Orientierungsstrecke unter abgedunkelten Lichtverhältnissen
- Absolvierung der Orientierungsstrecke bei normalen Lichtverhältnissen
- Zweimalige Verrichtung von Arbeit an Arbeitsmessgeräten (Laufband, Endlosleiter und Fahrradergometer)
- Praktische Einsatzübung (entfällt, wenn Atemschutzgeräteträger bereits im Einsatz war)
- Einsatzübung unter realistischen Bedingungen
- Theoretischer Unterricht
FACHBEREICHSLEITUNG:
Folgende Personen sind für den Bereich Atemschutz bei der Freiwilligen Feuerwehr in Eching verantwortlich. Für Details zum Fachbereich oder zu den Ausbildungen setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung. Er ist gerne bereit, Ihnen zu all Ihren Fragen und Anregungen entsprechend Auskunft zu erteilen.
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P. Ramisch jun. |
F. Schulz |
AUFGABEN:
Die Aufgaben dieses Fachbereichs bestehen in der Planung, Organisation und Durchführung der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrdienstleistenden im Bereich „Atemschutz und Gefahrgut“. Alle Feuerwehrleute, die in diesem Fachbereich tätig sind, helfen aktiv bei der Beschaffung von Material und Geräten, die für den Atemschutzeinsatz und der Ausbildung notwendig sind mit. Der Fachbereich ist überdies hinaus für die Instandhaltung der Atemschutzrelevanten Geräte und Werkzeuge zuständig und ist verantwortlich für die vorgeschriebene Durchführung und Überwachung von Übungen in der Kriechstrecke der Landkreisausbildungsstätte in Zolling (bei Freising), für alle Echinger Ortsfeuerwehren (Dietersheim, Günzenhausen).
VERANSTALTUNGEN:
- Atemschutzübungen
- Gefahrgutübungen
- Atemschutzunterricht
- Heißausbildungen
- Brandcontainer (Organisation über Kreisbrandinspektion)
- Firma Feurex in Oberhausen (in unregelmäßigen Abständen)