WIR ÜBER UNS:
Da das Feuerwehrwesen in Bayern eine Aufgabe der Gemeinden darstellt, müssen diese von Seiten der Kommunen aufgestellt, mit dem notwendigen Material und Gerätschaften ausgerüstet, sowie eine ausreichende Löschwasserversorgung im jeweiligen Gemeindegebiet sichergestellt werden. Hierbei kann bei überörtlichen Verwendungszwecken auch von Seiten des Landkreises ein entsprechendes Equipment (Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen) beschafft, unterhalten oder bezuschusst werden.
Besondere Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren verstehen sich im abwehrenden Brandschutz (Löschung und Beseitigung von Bränden) sowie der Erbringung von technischen Hilfeleistungen (z.B. bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und bei Hochwasser). Es steht den freiwilligen Feuerwehren unter Berücksichtigung einer zu vermeidenden Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft zu, weitere Zusatzsaufgaben zu übernehmen.

- ab dem vollendeten 16. Lebensjahr als Feuerwehranwärter
- ab dem vollendeten 18. Lebensjahr als Feuerwehrmann
- bis zum vollendeten 63. Lebensjahr ist der Dienst möglich
Der Kommandant der örtlichen Feuerwehr entscheidet in jedem Einzelfall über die Aufnahmemöglichkeit. Voraussetzung für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst ist eine körperliche und geistige Eignung der Bewerber.
- Brandwacht – Zeitschrift für Brand- und Katastrophenschutz
- Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband
- Bundesverband der Unfallkassen
- Landesfeuerwehrverband in Bayern
- Werkfeuerwehrverband Bayern
- Deutscher Feuerwehrverband
VERGÜTUNG FÜR EINSÄTZE:
Unter bestimmten Umständen kann von Seiten der Gemeinden finanzieller Ersatz für den entstandenen Aufwand der Feuerwehr erhoben werden. Kostenpflichtig ist in der Regel beispielsweise die sogenannte Sicherheitswache. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschalarmierung der Einsatzkräfte kann im Falle einer Einsatzauslösung mit hohen Kosten verbunden sein.
Den Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr ist es laut des Brandschutzgesetzes erlaubt, auch während der Arbeitszeit im Falle eines Einsatzes den Arbeitsplatz zu verlassen. In diesem Falle erhalten die Arbeitgeber auf Antrag den entstandenen Lohnausfall des Mitarbeiters von der Kommune erstattet. Dies gilt überdies hinaus auf bei Ausbildungsveranstaltungen oder Lehrgängen an einer Landesfeuerwehrschule.
AUFGABEN DER FEUERWEHR:
RETTEN: Das Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit dienen, und/oder das Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen. LÖSCHEN: |
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